Wir freuen uns in Deutschland über ein gerechtes Solidaritätsprinzip bei den gesetzlichen Krankenkassen. Denn es ermöglicht Versicherten den Zugang zu medizinisch erforderlichen Maßnahmen, ohne selbst finanziell in Vorleistung treten zu müssen.
Das gilt auch für medizinische Hilfsmittel, für die maximal eine Zuzahlung fällig wird. Hier haben wir allerdings eine Wahlfreiheit: Wenn ein anderes Hilfsmittel gewünscht wird als das, welches in den solidarisch finanzierten GKV-Leistungen enthalten ist, kann der oder die Versicherte auch das nehmen. Es muss dann halt nur aus eigener Tasche gezahlt werden.
20 Prozent der gesetzlich Versicherten entscheiden sich dafür. Ausschlaggebende Gründe sind häufig Komfort oder Ästhetik. Hör- und Sehhilfen beispielsweise gehören am häufigsten dazu, aber auch Brustprothesen, Inhalationsgeräte oder Behindertenfahrzeuge.
Was muss heute schon bei Hilfsmitteln mit Mehrkosten befolgt werden?
Das Procedere ist vorgeschrieben. Bevor Versicherte sich für eine kostenpflichtige Versorgung entscheiden, müssen sie hinreichend beraten werden. Dazu gehört auch die Information, welche Leistungen sie kostenfrei bekommen würden und wie hoch die Kosten für die selbst zu zahlende Version sind. Die Beratung muss vom Leistungserbringer schriftlich oder elektronisch dokumentiert und vom Versicherten unterschrieben werden. Das gilt auch für den Fall, in dem der oder die Versicherte schon überzeugt davon ist, dass es ein Hilfsmittel mit Mehrkosten sein soll, beispielsweise weil es sich um den Ersatz eines bereits bestehenden Produktes handelt.
Die Idee dahinter ist klar. Die Gefahr besteht natürlich, dass allzu eifrige Verkaufsspezialisten ihren Kunden etwas aufschwatzen, was sie gar nicht benötigen oder über deren Kosten sie nicht ausreichend aufgeklärt werden. Das kennt man ja auch aus anderen Branchen. Letztlich geht es also um Verbraucherschutz.
In der Versorgung mit Hilfsmitteln kann das aber noch viel krassere Auswirkungen haben als in einer Boutique oder bei Telefonverträgen. Denn hier geht es um dringend benötigte Dinge für Menschen, die aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung oder Behinderung darauf angewiesen sind. Zudem sind sie unter Umständen aus genau diesen Gründen möglicherweise nur beschränkt oder gar nicht erwerbstätig.
Was kommt künftig auf die Leistungserbringer zu?
Diese Dokumentationspflicht könnte zukünftig ausgeweitet werden. Hauptanlass ist ein Vorstoß des Bundesrechnungshofes, der den Kassen vorwirft, ihrer Kontrollpflicht nicht ausreichend nachzukommen. Die wiederum werfen den Ball zurück ins Feld der Leistungserbringer. Aber ist eine solche Erweiterung der Dokumentationspflichten wirklich nötig?
Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ hat dazu ein Gutachten erstellen lassen. Das Ergebnis: Es reicht! Zugegeben: Dazu besteht natürlich ein Eigeninteresse. Denn die Initiative bündelt Vertreter der Leistungserbringer. Also genau die Gruppe, die den Löwenanteil der Dokumentation abbekommt.
Die Argumentation des Gutachtens liest sich entsprechend – stimmig, doch natürlich im Sinne derer, die das Bündnis vertritt:
- Die Überbürokratisierung untergrabe die Entscheidungsfreiheit der Versicherten
- Sie greife weitreichend in die Privatautonomie von Leistungserbringern und Versicherten ein
- Sie sei auch kein geeignetes und angemessenes Instrument, um etwaige Versorgungslücken in der Regelversorgung aufzudecken.
- Zudem entstehe ja ohnehin keine Belastung für die Solidargemeinschaft, da es sich bei den Mehrkosten ja um selbst zu zahlende Kosten handele
- Ohnehin sei der Anteil mit 20 Prozent ja eher gering.
Das Fazit:
Die Dokumentationspflichten reichen bereits aus, um die Qualitätssicherung zu gewährleisten, so das Gutachten: „Die entsprechenden Dokumentationen können auf Verlangen der Krankenkassen zur Kontrollzwecke angefordert werden. Ein Instrument, dessen zielführende Nutzung durch die Kassen sichergestellt werden sollte, anstatt eine undifferenzierte und rechtswidrige Ausweitung von Dokumentations- und Begründungspflichten vorzunehmen.“
Der Rat: Die Kasse sollten doch besser auf mehr Versichertenbefragungen setzen. Damit ließen sich Defizite in der Hilfsmittelversorgung identifizieren und Regelversorgung der Versicherten mit medizinischen Hilfsmitteln verbessern.
Die Kurzfassung des Gutachtens können Sie hier nachlesen.
Wie sehen Sie das? Brauchen wir mehr Dokumentation bei Hilfsmitteln mit Mehrkosten?
Bildrechte:
Die verwendeten Bilder dürfen nicht heruntergeladen, weitergeleitet oder eingesetzt werden!
Foto: © National Cancer Institue/Unsplash