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TCLOG weiß: Verbände wollen Mehrwertsteuersätze für Medizinprodukte vereinheitlichen

Sie erinnern sich sicherlich an den Beitrag im letzten Newsletter, in dem wir auf die unterschiedliche Besteuerung von Rollstühlen und ihren Antrieben sowie E-Scootern eingegangen sind. Für Abonnenten, die uns erst seit Oktober lesen, verlinken wir hier noch einmal auf die Ausgabe.

Das Thema geht noch weiter. Denn die unterschiedliche Besteuerung von Rollstühlen und Scootern ist längst noch nicht alles an Kuriositäten.

  • Auch Herzschrittmacher und Elektroden haben unterschiedliche Mehrwertsteuersätze.
  • Für Hüft- und Knieimplantate gilt der ermäßigte Satz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten.
  • Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, wird hingegen der volle Satz fällig.
  • Bisweilen gelten sogar für unterschiedliche Hilfsmittel der gleichen Kategorie unterschiedliche Mehrwertsteuersätze.

Wer soll da noch durchsteigen?

Fakten wie diese rufen nun auch die Verbände auf den Plan. Sowohl der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) als auch der GKV-Spitzenverband  sowie das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ setzen sich nun für einen einheitlich reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Arznei- und Hilfsmittel ein. Denn die Differenzierung erzeugt einen hohen bürokratischen Aufwand.  In der Praxis führt dieser Umstand immer wieder zu Problemen – von Abrechnungsschwierigkeiten bis hin zu Steuerrückforderungen seitens der Finanzämter. 

Möglicherweise ist Land in Sicht. Die Unterschiede in den Mehrwertsteuersätzen liegen nämlich an dem jeweils gültigen Zolltarif. Das kann aber jedes Land für sich selbst regeln. Grünes Licht dafür gibt eine EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die ausdrücklich erlaubt, die Sätze – bitte einmal tief Luft holen: „nicht nur für Arzneimittel und absorbierende Hygieneprodukte, sondern auch für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände“ zu vereinheitlichen.

Insofern könnte der Vorstoß der Verbände tatsächlich fruchten. Die EU-Richtlinie muss ohnehin bis Ende 2024 auf nationaler Ebene umgesetzt werden, da kommt diese Anstupser jetzt doch zur rechten Zeit!

Gemeinsam Großes erreichen – in diesem Fall eine Entlastung für viele!

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Foto: © Steve Buissinne/Pixabay