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Telematikinfrastruktur: Anbindung für Sanitätshäuser wird konkreter, doch wie geht’s weiter?

Lange war die Anbindung der Hilfsmittelversorgung an die Telematikinfrastruktur ein eher unerfreuliches Thema. Die Erbringer fühlen sich zu Recht abgehängt. Ungleichbehandlung, wenig Handlungsspielraum, Verschiebungen.  Jetzt kommt spürbar Dynamik in das Thema.

Die gematik informiert aktuell darüber, dass ab sofort auch „Betriebsstätten nicht-handwerksgeführter Hilfsmittelerbringer“ die sogenannte SMC-B-Karte beantragen können. Damit können auch viele Sanitätshäuser, Homecare-Unternehmen und weitere Hilfsmittelversorger nun den ersten Schritt in Sachen Telematikinfrastruktur vornehmen.

Neues Positionspapier der E-Rezept Enthusiasten

Parallel regen die E-Rezept Enthusiasten die Diskussion um die elektronische Verordnung (eVO) für Hilfsmittel neu an. In einem aktuellen Positionspapier spricht sich die Initiative der „E-Rezept Enthusiasten“ ausdrücklich für eine zügige TI-Integration aller Hilfsmittelerbringer aus. Ihr Argument: Das E-Rezept habe sich im Arzneimittelbereich längst etabliert. Mehr als eine Milliarde Rezepte seien bereits digital eingelöst worden. Es ist also mehr als an der Zeit, die Infrastruktur auch für weitere Leistungsbereiche zu öffnen.

Gleichzeitig kritisiert die Initiative, dass Ärzte erst ab Mitte 2030 zur elektronischen Verordnung von Hilfsmitteln verpflichtet werden. Die aktuell vorgesehenen Zeitpläne seien „weder sachlich noch politisch oder technisch nachvollziehbar“ und würden die Digitalisierung der Versorgung unnötig ausbremsen.

Weitere Punkte des Positionspapiers finden Sie hier: https://www.erezept-enthusiasten.de/hilfsmittel.html

Zwischen Hoffnung und Fragezeichen

Für viele Sanitätshäuser dürfte die Entwicklung trotzdem gemischte Gefühle auslösen. Das liegt vor allem an den wechselnden Signalen:

Im August 2025 wurde im Rahmen des Pflege-Entbüro­kratisierungsgesetzes zunächst beschlossen, dass der elektronische Berufsausweis (eBA) für Hilfsmittelleistungserbringer keine Voraussetzung mehr dafür sei, den Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten. Der Schritt sollte den Betroffenen Kosten und Aufwand sparen. Allerdings könnte er auch dazu führen, dass ebendiesen dadurch endgültig der Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) verwehrt bleibt. Und der ist nun mal, wie auch im Positionspapier aufgeführt, wichtig.

Im November 2025 wurde dann die ursprüngliche Frist zur TI-Anbindung vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Statt Gas zu geben also erst einmal der Tritt auf die Bremse.

Hilfsmittelversorgung funktioniert nicht standardisiert

Andererseits wird immer deutlicher, dass die Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung jetzt konkreter wird, und dennoch vieles zur Umsetzung noch unklar ist, trotz der Learnings aus der Einführung des E-Rezepts.

Viele Prozesse dürften sich durch die eVO in den kommenden Jahren verändern. Gleichzeitig bleiben wichtige Fragen offen. Wer trägt langfristig die Kosten? Wie praxistauglich werden die Lösungen im Alltag tatsächlich sein? Und wie lassen sich komplexe Versorgungen digital sinnvoll abbilden?

Denn genau darin unterscheidet sich die Hilfsmittelversorgung von vielen anderen Bereichen des Gesundheitswesens. Erstere funktioniert in der Praxis selten standardisiert. Eine Versorgung endet eben nicht mit der Verordnung. Beratung, Anpassung, Dokumentation und Nachversorgung gehören ebenso dazu.

Genau deshalb warnen die Autoren des Positionspapiers davor, digitale Prozesse zu starr aufzubauen. Auch Patientenwahlrechte und die Vielfalt der Versorgung müssten erhalten bleiben.

Die Richtung ist klar – oder?

Ob die elektronische Verordnung tatsächlich schneller kommt als bislang geplant, bleibt offen. Klar ist aber: Die Diskussion hat sich verändert.

Es geht inzwischen nicht mehr darum, ob die Hilfsmittelversorgung Teil der digitalen Gesundheitsinfrastruktur wird. Sondern vor allem darum, wie schnell und wie praxisnah dieser Weg gestaltet wird.

Für Sanitätshäuser bedeutet das vor allem, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und sich frühzeitig mit den neuen Strukturen auseinanderzusetzen. Denn vieles spricht dafür, dass die nächsten Schritte schneller kommen könnten, als lange erwartet wurde.

Denn die Realität im Alltag sieht häufig noch anders aus. Verordnungen kommen per Fax, Unterlagen werden mehrfach übertragen und Rückfragen laufen telefonisch. Gerade bei komplexeren Versorgungen kostet das Zeit und bindet Personal.

Die Hoffnung hinter der TI-Anbindung ist deshalb nachvollziehbar. Verordnungen sollen schneller übermittelt, Informationen sicherer ausgetauscht und Prozesse besser nachvollziehbar werden. 

Gerade im Zusammenspiel zwischen Arztpraxen, Krankenkassen und Leistungserbringern könnte das Abläufe spürbar vereinfachen. Nur: Dafür muss dieses Zusammenspiel eben erst einmal stattfinden dürfen.