Der 12. August 2026 markiert den Start der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation/PPWR). Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und insgesamt die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Für viele Betriebe klingt das zunächst nach einem Thema für Hersteller und Großhändler. Ob das auch für Sanitätshäuser gilt, hängt davon ab, welche Rolle der eigene Betrieb in der Lieferkette übernimmt.
Wenn Sie Produkte umverpacken, unter eigener Marke vertreiben oder Versandverpackungen selbst verantworten, ist jetzt ein guter Zeitpunkt für einen Prozesscheck.
1. Versenden wir Hilfsmittel direkt an Patientinnen und Patienten?
Versand und Lieferung gehören in Sanitätshäusern zum täglichen Doing. Allerdings spielt es nun eine Rolle, ob Sie Hilfsmittel oder Zubehör selbst verpacken und auf den Weg bringen. Dann gilt es zu prüfen, welche Materialien dabei eingesetzt werden und ob diese den künftigen Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Materialeinsatz entsprechen. Für Betriebe mit hohem Versandvolumen könnte da ein gewisser Aufwand entstehen.
2. Wer verantwortet die Verpackung eigentlich?
Das ist die entscheidende Frage. Wenn Sie Hilfsmittel in der Originalverpackung des Herstellers weitergeben, stehen Sie anders da als ein Betrieb, der selbst verpackt, umverpackt oder eigene Verpackungslösungen entwickelt hat. Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Rollen in der Lieferkette. Die sollten Sie kennen und einordnen.
3. Gibt es Eigenmarken oder Direktimporte aus Nicht-EU-Ländern?
Wenn Sie Produkte unter eigenem Namen vertreiben oder direkt aus Drittstaaten importieren, kommen weitere Verantwortlichkeiten auf sich zu. Bitte unbedingt checken!
4. Wo stehen unsere Lieferanten?
Wichtig zu wissen: Die Verpackungsverordnung betrachtet ganze Lieferketten, nicht nur die einzelnen Stationen. Verpackungen anpassen, Kennzeichnungen ändern, neue Nachweise bereitstellen: Auf Hersteller und Großhändler kommt einiges zu. Unser Tipp: Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihren Lieferanten. So sparen Sie sich später Aufwand und böse Überraschungen.
5. Wo lässt sich Verpackung grundsätzlich effizienter gestalten?
Unabhängig von gesetzlichen Anforderungen lohnt sich der Blick auf den eigenen Umgang mit der Verpackung. Als Logistiker sagen wir natürlich: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Eine gute Verpackung ist wichtig, denn sie schützt das Versandgut. Andererseits bindet sie vor dem Versand Lagerkapazitäten und erzeugt nach dem Versand Abfall. Wie Sie optimal verpacken, können Sie in unserem Benutzerhandbuch nachlesen.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine individuelle Einschätzung empfehlen wir, fachkundige Beratung hinzuzuziehen.
