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Newsletter: Februar 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus dem Traum der Gleichbehandlung: Die Verfassungsbeschwerde des Sanitätshauses Stolle gegen die Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht für Hilfsmittel ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. 

Stolle-Geschäftsführer Detlef Möller äußerte sich in einer Pressemitteilung im Januar enttäuscht und zugleich entschlossen: „Wir mögen – offenkundig – nicht obsiegt haben, aber wir haben mit der Einlegung zumindest ein deutliches Zeugnis für eine neue Wehrhaftigkeit unserer Branche gesetzt. […]. Wir werden […] weiterhin mit jedem Mittel, das dieser demokratische Rechtsstaat uns zugesteht, für das Überleben und jede ungerechtfertigte Benachteiligung unserer Branche kämpfen.“

Wenn Sie wissen möchten, auf welcher Basis die Richter entschieden haben, bringt dieser Link Sie direkt zum Schreiben auf der Website des Bundesverfassungsgerichts. 

Entschlossen äußert sich auch Spectaris: Ergänzend zu den Forderungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung von eurocom, WvD und BVMed meldet sich jetzt auch der Industrieverband zu Wort. Mit der Verlinkung auf sein Positionspapier wollen wir auch dieser Stimme Gehör verleihen. 

Und last but not least: 

Nachdem wir Sie letzten Monat zu einer (virtuellen) Ausstellung eingeladen haben, geht es heute ins Online-Kino. rehaVital hat einen Erklärfilm produziert, der die Aufgabengebiete eines Sanitätshauses sehr anschaulich darstellt. Natürlich, unsere Leserinnen und Leser aus der Branche kennen diese aus dem Effeff. Doch wie wäre es damit, dieses Video für das Gewinnen neuer Talente zu nutzen und beispielsweise Auszubildende oder Quereinsteiger für die vielfältigen Funktionen und ihren Wert zu begeistern? 

Uns fiele überdies noch das Vorführen vor dem Bundesverfassungsgericht ein, um die besondere Qualifikation in Abgrenzung zu denen von Apotheken zu erläutern, aber dafür ist es wohl zu spät. 

Mit diesen Worten: Herzlich willkommen zu unserer neuen Newsletterausgabe, in deren Fokus die häusliche Pflege und deren Versorgung steht, bei der die Reha- und Healthcarebranche eine wichtige Rolle spielt.  

Herzliche Grüße

Ihr TCLOGistiker
Peter Bergfeld

TCLOG weiß: Pflegebedürftigkeit nimmt zu – und mit ihr die Anforderungen an die häusliche Pflege


Ende 2023 lebten in Deutschland fast 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen. Im Vergleich zu 2021 bedeutet das einen Anstieg um 15 Prozent bzw. 730.000 Personen. Der weit überwiegende Teil von ihnen, nämlich 86 Prozent, wird zuhause betreut: 3,1 Millionen durch ihre Angehörigen und 1,1 Millionen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. 

Ebenfalls interessant: Dazu gehören auch relativ junge Menschen. Insgesamt sind 78 Prozent der Pflegebedürftigen mindestens 65 Jahre alt. Ein Drittel ist 85 Jahre oder älter. 

Der starke Zuwachs spricht für sich, wenngleich er nicht ausschließlich daran liegt, dass unsere Gesellschaft immer älter wird. Das Statistische Bundesamt (Destatis), von dem die Zahlen stammen, weist darauf hin, dass der Anstieg teilweise auch auf die erweiterte Definition von Pflegebedürftigkeit zurückzuführen ist. Dadurch erhalten heute auch Menschen Leistungen der Pflegekassen, die diesen Anspruch vorher nicht gehabt hatten.

Mehr und längere Pflegefälle

Dennoch: Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird in den kommenden Jahren auch weiter steigen. Und, wie der aktuelle Pflegereport der Barmer enthüllt: Die Pflege dauert auch immer länger. Während kürzlich verstorbene Menschen durchschnittlich 3,9 Jahre lang gepflegt wurden, wird sich die Dauer bei aktuell Pflegebedürftigen im Schnitt mit 7,5 Jahren nahezu verdoppeln. 

Das stellt die Kassen vor Herausforderungen. Denn dementsprechend steigen auch die Kosten. Wenn wir wieder die kürzlich verstorbenen Pflegebedürftigen mit den aktuellen vergleichen, wurden bei ersteren Leistungen im Wert von durchschnittlich 50.000 Euro beansprucht – bei Letzteren liegen die Kosten dann schon bei rund 76.000 Euro. Auch das resultiert aus dem vermehrten Pflegegeldbezug. Ein weiterer Aspekt sind die gestiegenen Löhne der professionellen Pflegenden. In der Altenpflege seien sie in den Jahren 2015 bis 2023 um 59 Prozent bei Hilfskräften und um 53 Prozent bei Fachkräften gestiegen. 

Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, spricht von einer „Mammutaufgabe, die spätestens eine neue Regierung nach der kommenden Bundestagswahl in Angriff nehmen muss.“ Er weist darauf hin, dass die Bundesregierung weder die Pflegebedürftigen noch deren Angehörige im Stich lassen darf und endlich für finanzielle Entlastung sorgen muss. 

Steigender Stellenwert der Reha- und Healthcarebranche

Was in unseren Augen dabei auch bedacht werden muss, ist der steigende Stellenwert der Reha- und Healthcarebranche. Das Leben als pflegender Angehöriger ist eine große Herausforderung, die viel Kraft fordert. Umso wichtiger ist es, dass sie von fachkundigem Personal wie im Sanitätshaus beraten und unterstützt werden. 

Da kann es um tägliche Anforderungen wie Inkontinenzprodukte oder um die Wundversorgung. Hier hat der Bundestag ja gerade im Rahmen Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetzes (GVSG) eine Fristverlängerung beschlossen, so dass die sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ noch bis zum 2. Dezember 2025 in der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig bleiben. 

Oft gibt es aber auch größere Hilfsmittelbedarfe, bei denen fachliche Beratung erforderlich ist. Auf der Website der MTD ist derzeit ein interessanter Artikel von Kevin Schultes zu lesen. Darin beschreibt der Vorstandsvorsitzende der Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V. (FGQ), wie wichtig eine optimale Beratung und die genaue Anpassung eines Rollstuhls für die aktive Teilhabe ihrer Nutzer sind.  Nur: Nicht jedes Sanitätshaus hat auch den passenden Vertrag mit der entsprechenden Krankenkasse, so dass eine ortsnahe Versorgung nicht immer gegeben ist. 

Noch immer ist viel zu tun, in der Politik und in den Kassen. Aber fest steht: Sanitätshäuser sind unverzichtbar – und bleiben es auch in Zukunft.  

TCLOGische Zahl(en) des Monats

Im dreistelligen Millionenbereich liegt der Schaden für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für Fehlverhalten bei Hilfsmitteln. Genauer: bei rund 132 Millionen Euro. So jedenfalls der Stand der aktuellsten konkreten Zahlen, die wir finden konnten (GKV-Spitzenverband, Berichtszeitraum 2020/21). 

Was viel klingt, ist in Wirklichkeit wohl noch viel mehr. Die Dunkelziffer durch Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen könnte zwischen 5 und 10 % der Gesamtausgaben im Gesundheitswesen betragen. Das entspräche einem zweistelligen Milliardenbetrag. Geld, das der Solidargemeinschaft bei der Versorgung der Versicherten fehlt. 

TCLOG informiert: Fehlverhalten im Bereich Hilfsmittel nimmt zu – gesicherte Forderungen ebenso 


Bleiben wir noch einmal beim Fehlverhalten im Hilfsmittelbereich. Die AOKs haben aktuellere Zahlen als der GKV-Spitzenverband (sind aber ja auch nur elf Kassen, da ist der Überblick sicherlich einfacher). Der aktuelle Report „Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ belegt: 

In den Jahren 2022 und 2023 sind den AOKs Schäden von rund 3,7 Millionen entstanden. 11.000 Hinweise auf Abrechnungsbetrug, Bestechung, Fälschung von Unterlagen oder Missbrauch von Gesundheitskarten sind in diesem Zeitraum eingegangen – etwa 14 Prozent mehr als im letzten Berichtszeitraum. 

Insgesamt wurden rund 14.000 Fälle verfolgt, von denen knapp 7.500 abgeschlossen werden konnten. 1.100 Fälle wurden zur weiteren Strafverfolgung an die zuständigen Staatsanwaltschaften gemeldet.

Pflege und häusliche Krankenpflege stehen weit oben in der Statistik

Dabei muss das nicht daran liegen, dass hier tatsächlich am meisten geschummelt wird. Dr. Susanne Wagenmann ist Vorsitzende des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbands. Sie sagt: „Die breite Medienberichterstattung über Betrugsfälle in der Pflege dürfte dazu beigetragen haben, dass Kassen, Angehörige, aber auch Beschäftigte aus der Pflege verstärkt auf Unregelmäßigkeiten achten.“

Auch in anderen Bereichen ist Fehlverhalten vertreten. Dazu gehören der Missbrauch der elektronischen Gesundheitskarte im Krankenhaus, Falschangaben bei Leistungsanträgen, das Einlösen gefälschter Arzneimittelrezepte oder die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen in einer Zahnarztpraxis. Außerdem ließ ein großer Abrechnungsbetrug eines Dienstleisters für Wundversorgung die Forderungen im Bereich Arznei- und Verbandsmittel sprunghaft ansteigen. 

Rückforderungen in Höhe von 42,8 Millionen Euro

Durch die akribische Verfolgung konnten alte und neue Schäden in Höhe von 42,8 Millionen Euro erfolgreich zurückgefordert. Nicht immer lassen diese Forderungen sich wirklich durchsetzen – wenn die Schuldner mittlerweile Insolvenz angemeldet haben, ist in der Regel nichts mehr zu holen. Dennoch ist das Vorgehen natürlich ein Erfolg gegen organisierte Kriminalität. In Zukunft soll hier auch vermehrt Künstliche Intelligenz eingesetzt werden.                                                                    

Dennoch: Augenmaß ist angesagt

Offiziell soll die KI vorwiegend zur Auswertung großer Datenmengen eingesetzt werden. Dadurch lassen sich mögliche, nicht offensichtliche Tatmuster erkennen. Wir hoffen, dass das auch wirklich so sein wird und für restliche Verdachtsfälle zunächst einmal der gesunde Menschenverstand eingesetzt sind. 

Denn Sanitätshäuser und Apotheken wissen: Bisweilen reichen Formfehler von Arzt oder Unternehmen, um in der „Retax-Falle“ zu landen. Ein falsch ausgestelltes Rezept oder auch eine fehlende Unterschrift können einen Wust an Maßnahmen nach sich ziehen – und reichen theoretisch bereits dazu aus, eine Strafanzeige für Abrechnungsbetrug zu kassieren. Bisweilen retaxieren die Krankenkassen auch vorsorglich oder für sehr kleine Abweichungen. Der Aufwand für die Unternehmen dafür ist hoch und kann kostspielig werden. 

Der Einsatz der Krankenkassen und vor allem ihr Erfolg beim Aufdecken und Eintreiben von Forderungen ist richtig und wichtig. Letztlich dient er dem verantwortungsbewussten Umgang mit den Beiträgen der Versicherung. Dennoch – siehe oben: Augenmaß ist angesagt. 


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