Alle fünf Jahre das gleiche Spiel: Leistungserbringer wie Sanitätshäuser müssen nachweisen, dass sie Hilfsmittel abgeben dürfen. Ohne erfolgreiche Präqualifikation ist eine Abrechnung mit den Krankenkassen nicht möglich.
Thüringens Gesundheitsministerin Schenk will diesen bürokratischen Aufwand nun verringern. Erfahren Sie mehr über Ihren Vorstoß.
Sanitätshausinhaber kennen das Procedere: Bevor Hilfsmittel auf Kassenkosten abgegeben werden dürfen, muss die sogenannte Präqualifizierung her. Ein Verfahren, das Qualität sichern soll und das seit Jahren für Unmut sorgt, denn der Aufwand ist hoch. Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) wagt nun einen Vorstoß: Sie plant eine Bundesratsinitiative für den Bürokratieabbau im Gesundheitshandwerk.
Was steckt hinter der Präqualifizierung?
Die Präqualifizierung ist eine Marktzugangsvoraussetzung für Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung. Sanitätshäuser, Orthopädietechniker und andere Betriebe müssen vorab nachweisen, dass sie die strukturellen, personellen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen, bevor sie Hilfsmittel wie Rollstühle, Orthesen, Kompressionsstrümpfe oder Inkontinenzprodukte zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgeben dürfen.
Geprüft wird durch von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zugelassene Präqualifizierungsstellen. Das Verfahren ist produktgruppenspezifisch: Für jede Hilfsmittelkategorie müssen die entsprechenden Anforderungen einzeln nachgewiesen werden. Und das Ganze ist nicht einmalig: Das Präqualifizierungsverfahren muss alle fünf Jahre lang erneut durchlaufen werden
Der Gedanke dahinter ist gut. Die Umsetzung ist es nicht immer.
Grundsätzlich ist das Ziel der Präqualifizierung richtig und wichtig: Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass die Betriebe, die ihre Hilfsmittel liefern und anpassen, wissen, was sie tun. Qualitätsstandards zu definieren und zu kontrollieren ist keine Bürokratie um ihrer selbst willen, sondern Patientenschutz.
Aber zwischen dem Ziel und dem Weg dahin klafft eine Lücke, die viele Betriebe mittlerweile zermürbt.
Der bürokratische Aufwand ist enorm. Wiederkehrende Nachweispflichten, umfangreiche Dokumentation, regelmäßige Rezertifizierungen, auch dann, wenn sich im Betrieb schlicht nichts verändert hat. Qualifikationen, die längst vorliegen, müssen immer wieder neu belegt werden. Das kostet Zeit, Personal und Geld. Alles drei ist in der Patientenversorgung knapp.
Thüringens Vorstoß stößt auf Zustimmung in der Branche
Der Bundesrat-Vorstoß aus Thüringen formuliert, was vielen Betrieben schon lange auf der Seele liegt: Das Verfahren muss reformiert werden. Konkret gefordert werden:
- Weniger wiederkehrende Nachweise. Betriebe, die ihre Qualifikation einmal belegt haben, sollten das nicht im Jahresrhythmus wiederholen müssen.
- Anlassbezogene statt regelmäßiger Kontrollen. Überprüfungen dann, wenn es einen konkreten Grund gibt, nicht als bürokratischen Selbstzweck.
- Stärkere Anerkennung bestehender Qualifikationen. Ein Meistertitel muss nicht immer wieder neu bescheinigt werden.
Rückendeckung kommt von den Gesundheitshandwerken. Sie bewerten den Aufwand schon länger als unverhältnismäßig. Wohlgemerkt: Das Ziel ist dabei nicht, die Präqualifizierung abzuschaffen, sondern sie von unnötigem Ballast zu befreien.
Apotheken schon seit 2024 von der Präqualifizierungspflicht ausgenommen
Interessant in diesem Kontext: Apotheken sind seit 2024 von der Präqualifizierung befreit. Auch sie können Hilfsmittel abgeben, ohne das Verfahren durchlaufen zu müssen, das Sanitätshäuser seit Jahren bindet. Darüber berichteten wir in diesem Newsletter: Externer Link.
Das wirft eine berechtigte Frage auf:
Warum gilt hier ein anderer Maßstab?
Wenn die Versorgungsqualität das zentrale Argument für die Präqualifizierung ist, sollte sie konsequent und gleichmäßig gelten, oder gezielt entbürokratisiert werden, ohne dabei den Patientenschutz zu opfern.
Bewegung kommt auch von den Präqualifizierungsstellen selbst
Während auf politischer Ebene noch diskutiert wird, handelt zumindest einer der Präqualifizierungsdienstleister bereits: Die Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) hat kürzlich ihr Kundenportal grundlegend überarbeitet. Anträge, Nachweise, Fristen, Rechnungen und Zertifikate laufen jetzt an einem Ort zusammen, Nachweise lassen sich direkt per Smartphone einreichen, und die Antragstellung soll laut AfPQ in rund 15 Minuten erledigt sein.
Das löst das strukturelle Problem nicht, aber es zeigt, dass der Druck auf das System auch intern angekommen ist.
Was eine Reform bringen könnte
Eine schlanker aufgestellte Präqualifizierung wäre mehr als eine bürokratische Erleichterung. Weniger Verwaltungsaufwand bedeutet mehr Kapazität für das, was zählt: die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Gerade kleinere Sanitätshäuser ohne eigene Verwaltungsabteilung würden spürbar entlastet. Qualität entsteht nicht durch Formulare, sondern durch Fachkenntnis, und die ist in den meisten Betrieben längst vorhanden.
Auch für den Nachwuchs wäre eine Reform relevant: Übernehmen oder gründen kostet heute bereits erheblich, die Zertifizierungslast kommt obendrauf. Wer diesen Einstieg erleichtert, investiert in die Zukunft der Versorgungsstruktur.
Unser TCLOGischer Blick
Eine Reform der Präqualifizierung ist berechtigt und überfällig. Der Kern des Verfahrens ist nicht das Problem. Das Problem ist die Ausgestaltung: zu starr, zu häufig, zu wenig auf Vertrauen in bereits belegte Kompetenz ausgerichtet.
Was die Branche braucht, ist kein Abschaffen, sondern ein Neudenken. Anlassbezogen statt automatisch. Vertrauensbasiert statt misstrauisch. Verhältnismäßig statt ausufernder.
Erste Bewegung ist jedenfalls da, auf politischer wie auf praktischer Ebene. Das ist ein Anfang.Ob der Thüringen-Vorstoß den nötigen politischen Rückenwind bekommt, bleibt abzuwarten.
