Die gesetzlichen Krankenkassen stehen seit geraumer Zeit unter Druck. Das wirkt sich direkt auf die politische Agenda aus. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde nun ein erster Reformschritt beschlossen. Wie der lange Name schon sagt, ist das Ziel, steigende Beiträge zu begrenzen. Der Handlungsdruck ist hoch: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt aktuell bei 3,13 Prozent und hat sich damit innerhalb von drei Jahren verdoppelt.
Um gegenzusteuern, soll an mehreren Stellschrauben im System gedreht werden, die nahezu alle Beteiligten betreffen, von Arzneimittelherstellern bis hin zu Versicherten.
Wir zitieren aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung:
„Die hohen prognostizierten Deckungslücken von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 erfordern einen substanziellen Beitrag aller Beteiligten im Gesundheitswesen. Sowohl Leis- tungserbringer, Hersteller von Arzneimitteln und Hilfsmitteln, Krankenkassen, Beitragszah- lerinnen und Beitragszahler, Versicherte sowie Patientinnen und Patienten müssen einen angemessenen Beitrag zur finanziellen Konsolidierung leisten. Die enormen Herausforderungen können nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung unter Einbezug aller Beteiligten bewältigt werden.“
Auswirkungen der GKV-Reform auf Versicherte
Ohne allzu konkret auf die einzelnen Punkte eingehen zu wollen: Für die Versicherten dürfte die finanzielle Belastung auch ohne veränderten Zusatzbeitrag weiter steigen.
Gründe dafür sind unter anderem:
- die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei Besserverdienenden
- Einschränkungen bei der kostenfreien Familienversicherung
- höhere Zuzahlungen und reduzierte Leistungen in einzelnen Bereichen
Auswirkungen der GKV-Reform auf Krankenkassen
Die Krankenkassen selbst werden ebenfalls stärker in die Pflicht genommen, allerdings mit klaren Vorgaben:
- Halbierung der Werbeausgaben
- Deckelung der Verwaltungskosten
- Begrenzung der Vergütung außertariflicher Beschäftigter
Auswirkungen der GKV-Reform auf die Hilfsmittelbranche
Kommen wir nun zu dem Bereich, der professionell am relevantesten für Sie und uns ist. Die Änderungen im Bereich der Hilfsmittelversorgung rangieren in der Berichterstattung unter „ferner liefen“, sind aber massiv. Obwohl dieser Bereich im Vergleich zur Gesamtausgabe der GKV keine dominierende Rolle spielt, greift die Reform hier tief in bestehende Strukturen ein.
Festbeträge sollen künftig eine deutlich stärkere Steuerungsfunktion übernehmen und zur verbindlichen Grundlage für Preisverhandlungen werden. Abweichungen bleiben nur noch in engen Grenzen möglich.
2027 und 2028 wird zudem auf alle mit den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich vereinbarten Preise für Hilfsmittel ein pauschaler Abschlag von 3 Prozent erhoben.
Der Gesetzgeber deklariert diesen Abschlag als „vorübergehende“ Sparmaßnahme, die streng auf die beiden Jahre begrenzt sein wird.
Doch diese zwei Jahre könnten ausreichen, um vielen Sanitätshäusern und orthopädietechnischen Betrieben wirtschaftlich das Genick zu brechen.
Die Kosten für Personal, Energie und Mieten sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Da bedeuten drei Prozent weniger Umsatz bei gleichbleibenden Kosten einen herben Margenverlust, der von vielen Betrieben nicht mehr kompensiert werden könnte. Die Folge wird absehbar sein: weniger Versorgungsangebote, längere Wartezeiten und eine schleichende Ausdünnung wohnortnaher Strukturen, insbesondere im ländlichen Raum. Sprich: Das gefährdet die Versorgung der Patienten.
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) warnt entsprechend vor den Auswirkungen. Besonders betroffen seien dienstleistungsintensive Versorgungen, also genau die Bereiche, die für komplexe Hilfsmittelversorgungen notwendig sind. Damit würden aus Sicht des Verbands ausgerechnet Strukturen geschwächt, die für Ambulantisierung, Teilhabe und Entlastung des stationären Systems wichtig sind.
Auch das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ kritisiert, dass die geplanten Maßnahmen nicht zwischen standardisierten Produkten und individuellen Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil unterscheiden. Genau diese Differenz sei jedoch entscheidend für die Qualität der Versorgung.
Nach Einschätzung der Branche drohen dadurch insbesondere für sensible Patientengruppen Einschränkungen, darunter Kinder, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen.
Im Bereich der Verbandmittel ist zusätzlich ein Preismoratorium von 2027 bis 2030 vorgesehen. Die Preise sollen in diesem Zeitraum gedeckelt werden. Für viele Betriebe ist das kein zentrales, aber dennoch relevantes Thema für Sortiment und Wirtschaftlichkeit.
Was heißt das für Ihren Alltag?
Die Richtung ist eindeutig: mehr Regulierung, weniger Spielraum bei Preisen und Vergütungen.
Unser Tipp:
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, die eigene Position zu prüfen.
- Wo sind Sie besonders abhängig von Festbeträgen?
- Wie belastbar sind Ihre Kalkulationen?
- Und wo lassen sich Prozesse, Einkauf oder Versorgung effizienter aufstellen?
Wichtig: Noch handelt es sich um einen Kabinettsentwurf. Es bleibt die Hoffnung, dass sich bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch etwas ändert. Die Branchenverbände werden auch während des parlamentarischen Verfahrens aktiv bleiben, um die grundsätzliche Stoßrichtung abzufedern.
