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Newsletter: Januar 2025

Ein frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr für Sie! Wir hoffen, dass Sie gut „reingekommen“ sind und die freien Tage genossen haben. Zeit für sich selbst und für die Lieben zu haben, ist einfach unbezahlbar.

Vielleicht haben Sie die Gelegenheit sogar genutzt, eine Ausstellung zu besuchen? Falls nicht, können Sie dies jetzt ganz easy am Computer oder Smartphone nachholen:

Die virtuelle Ausstellung „Gemeinsam für gesünder“ des Forum Gesundheitsstandort BW bietet Einblicke in aktuelle Forschung und Therapien und präsentiert innovative Projekte, die zur Gestaltung der Gesundheitsversorgung der Zukunft beitragen. In unterschiedlichen virtuellen Themenbereichen erhalten Sie Informationen in Form von Texten, Grafiken, Videos und Audios über die Herausforderungen, vor denen das Gesundheitswesen der Zukunft steht, die Rolle der Digitalisierung sowie die Maßnahmen in Baden-Württemberg, um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger vom medizinischen Fortschritt profitieren. Spannend gemacht und wegweisend für die Zukunft!

Hier geht es zum Rundgang.

Aus gegebenen Anlass behandelt unser erster Newsletter des Jahres schwerpunktmäßig die elektronische Patientenakte (ePA). Denn morgen, am 15. Januar, beginnt die Einführung, und schon jetzt zeichnet sich ab: Der Start wird holprig.

Der Begriff passt auch zur Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln, der wir außerdem einen Platz einräumen.

Mit uns bleiben Sie gut informiert – auch im neuen Jahr!

Herzliche Grüße

Ihr TCLOGistiker
Peter Bergfeld

TCLOG informiert: Steigendes Interesse, aber technische Herausforderungen bei der ePA

Morgen, am 15. Januar, geht es los: Die Einführung der „ePA für alle“ kommt. Für alle? Noch nicht. Die drei Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen machen den Anfang bei der elektronischen Patienakte. Die Erfahrungen werden dann in die weitere Entwicklung einfließen, bevor die bundesweite Ausweitung folgt. 

Schritt für Schritt werden die Akten für GKV-Versicherte erstellt, Arztpraxen mit der erforderlichen Software ausgestattet und in verschiedenen Pilotregionen zahlreiche Tests durchgeführt. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie vermutlich in den letzten Wochen Post von Ihrer Krankenkasse dazu erhalten. Darin wird unter anderem auf die Möglichkeiten zur Widerspruchseinlegung hingewiesen, denn das ist nur eine der Besonderheiten bei der Einführung: wer sich nicht aktiv dagegen ausspricht, bekommt automatisch eine elektronische Patientenakte. 

Die Siemens-Betriebskrankenkasse hat den Rücklauf auf ihre Mitgliederschreiben kommuniziert: Die Widerspruchsquote liegt hier bei geringen 4,75 Prozent. Parallel ist die Anzahl der Registrierungen in der ePA-App um 17 Prozent gestiegen. 

Auf den ersten Blick wirken die Zahlen gut. Doch tatsächlich gibt es damit mehr Mitglieder (darunter vor allem ältere Menschen), die sich gegen die ePA entschieden als solche, die den Identifizierungsprozess bereits durchlaufen haben. Das ist schade, und die Frage muss erlaubt sein: Haben die Kassen ordentlich kommuniziert?

Verbraucherzentrale moniert Kommunikation

Wenn es nach dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht, nein. Er hat die Anschreiben von 14 Krankenkassen überprüft und kommt zur Auffassung, dass die Kommunikation unbefriedigend sei. Allerdings geht die Kritik in eine andere Richtung. Der Verband moniert, dass vor allem die Vorteile der ePA in den Vordergrund gestellt werden, während wichtige Aspekte wie der Datenschutz nicht angesprochen werden. Außerdem werde der Widerspruch verkompliziert – auf die einfachste Variante davon, nämlich einen simplen Telefonanruf, mache keine der Kassen aufmerksam. Nun, vielleicht ganz gut, denn sonst wäre die Widerspruchsquote wohl noch höher. 

Herausforderung Datenschutz

Aber woran liegt es nun, dass die Deutschen so zögern? Immerhin ergab eine Bitkom-Umfrage im August 2024, dass 71 Prozent die ePA nutzen wollen. Davon scheinen wir jetzt noch weit entfernt zu sein. Was ist seither passiert? 

Unter anderem wird das Thema Datenschutz in den Medien immer wieder thematisiert. Zuletzt durch den Chaos Computer Club (CCC), der auf seiner Jahrestagung im Dezember feststellte: Die Daten sind einfach zu hacken. Ein Lesegerät sei einfach zu beschaffen, eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für gesetzliche Versicherte und die elektronischen Heilberufeausweise für Ärzt:innen ebenso. Sogar ohne die Gesundheitskarten könnten Kriminelle auf die Gesundheitsakten zugreifen.

Ein klarer Seitenhieb auf die Gematik als technischer Umsetzer, eine gemeinsame GmbH der Spitzenverbände des Gesundheitswesens sowie des Bundesgesundheitsministeriums. Zum CCC-Vorwurf hat die Gematik umgehend Stellung genommen:  Die Angriffsszenarios seien zwar möglich, aber „nicht sehr wahrscheinlich“. Das Fraunhofer-Institut hatte das Sicherheitskonzept mit geringen Mängeln für „sicher“ befunden. Außerdem seien solche Angriffe strafbar. Nun, das hat noch keine Kriminellen davon abgehalten. Dennoch arbeite man an zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen. 

Digital-Gesetz setzt auf Testate

Diese sind auch schon gesetzlich vorgeschrieben: Das 2024 beschlossene Digital-Gesetz (Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens/DigiG) denkt die Cybersicherheit von vornherein mit und verpflichtet die datenverarbeitende Stellen im Gesundheitswesen zu einem C5-Testat für die genutzten Cloud-Computing-Dienste. Das betrifft Ärzte genauso wie Homecare-Unternehmen und Sanitätshäuser. Wir verschonen Sie mit zu vielen technischen Details aus dem Kriterienkatalog des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Im Moment sieht es danach aus, als reiche es aus, wenn der Cloud-Dienstleister ein solches Testat bereithält und nicht jeder Leistungserbringer selber. Hoffentlich, denn das für das Testat erforderliche Prüfverfahren ist aufwendig und kostspielig. Jedenfalls sind keine Sanktionen vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Regelung in der Praxis umgesetzt wird. 

Politik fordert mehr Sicherheit

Übrigens: Das Ziel, eine elektronische Patientenakte einzuführen, verfolgen Politik und Gesundheitswesen schon seit mehr als 20 Jahren. Ein Grund, warum der Plan bislang scheiterte, sind tatsächlich Sicherheitsrisiken. Unserem Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist es zu verdanken, dass das Projekt nun endlich umgesetzt wird. Allerdings muss er sich auch von den Vertretern sämtlicher Parteien Sicherheitsbedenken anhören. Sie fordern dringenden Verbesserungsbedarf. Lauterbach nimmt das ernst: „Die ePA bringen wir erst dann, wenn alle Hackerangriffe, auch des CCC, technisch unmöglich gemacht worden sind“, schrieb er kürzlich beim Kurznachrichtendienst X. 

Hälfte der Ärzte fühlt sich nicht gut vorbereitet

Apropos Praxis: Eine Interessensgruppe haben wir bislang nicht erwähnt, und das sind die Arztpraxen. Wie zu erwarten war, haben auch sie Vorbehalte gegen die Einführung der ePA. Immerhin haben sie gerade erst die Umstellung aufs E-Rezept gewuppt. Wobei man gerade deshalb meinen sollte, dass sie gut im Training sind, denn immerhin drei Viertel aller Medikamente werden mittlerweile elektronisch verordnet. 

90 Prozent der Praxen befürchten, dass ein hoher Zeit- und Verwaltungsaufwand auf sie zukommt. Immerhin müssen sie die ePA befüllen und ihre Patienten aufklären. Immerhin sehen sie aber auch die Vorteile: Rund 40 Prozent der Praxen halten es für (eher) realistisch, dass notwendige Dokumente zukünftig schneller vorliegen, sie sich schneller ein umfassendes Bild von ihren Patienten machen können und dass die Kommunikation untereinander sowie mit Krankenhäusern erleichtert wird.

Immerhin: Sie haben die Chance dazu – im Gegensatz zu Gesundheitshandwerkern und nicht gleichgestellte Leistungserbringer. Denn ihnen bleibt der Zugang zur ePA derzeit noch verweigert. Die Politik scheint für dieses – neben Apotheken- und Krankenhausreform – eher marginale Problem aktuell aber kein offenes Ohr zu haben.

Wir bleiben in Sachen ePA positiv gestimmt: Alles Neue wird erst einmal kritisch beäugt. Dennoch müssen Punkte wie Datenschutz und Aufklärung natürlich ernst genommen werden.

TCLOGische Zahl(en) des Monats

Mehr als 180.000 Berufskraftfahrer und -fahrerinnensind älter als 55 Jahre und gehen bald in Rente. Das entspricht einem Drittel aller Beschäftigten und verschärft ein Problem der Branche: den Fachkräftemangel. 

Vorschläge, wie dem Mangel begegnet werden kann, gibt es, vor allem aus dem Logistikgewerbe. Die Attraktivität des Berufs muss verbessert werden, um neue Fahrer zu gewinnen. Außerdem sollen Arbeitskräfte aus anderen Ländern angeworben werden. Dabei bleibt derzeit nur die EU, denn um einen Fahrerqualifizierungsnachweise in Deutschland zu erringen, ist ein hiesiger Wohnsitz Voraussetzung – eine Hürde, an der Interessenten aus Drittstaaten in der Regel scheitern. Derzeit können sie hier noch nicht einmal eine gültige Fahrprüfung ablegen. Im Gespräch ist weiterhin, dass Qualifikationen aus Drittstaaten anerkannt werden sollen, sofern die Prüfungen dem EU-Standard entsprechen. 

Die Fahrer sind unabdingbar für die Versorgungssicherheit, auch im Alter. Dass ausgerechnet die kommende Rente die Versorgungsicherheit bedroht, ist durchaus bizarr. Hier muss dringend gehandelt werden!

TCLOG weiß: Neue Forderungen zur Zukunft der Hilfsmittelversorgung


Wenn Sie unseren ausführlichen Übersichtsartikel über die ePA bis zum Ende durchgelesen haben, werden Sie auch den Hinweis auf den mangelnden Zugang dazu für Leistungserbringer gesehen haben. Diesen Zustand zu beheben, ist einer der zehn Punkte, die eurocom in seinem neuen Papier zur zukünftigen Gestaltung der Hilfsmittelversorgung aufführt. Der Verband fordert ein Lese- und Schreibrecht in der elektronischen Patientenakte sowie einen möglichst frühzeitigen Anschluss an die Telematikinfrastruktur.  

Außerdem auf der Agenda: Eine schnelle gesetzliche Neuregelung für die 

Anpassung der Festbeträge für Hilfsmittel – jährlich und in einem einfachen Verfahren. Außerdem muss die Mehrkostenregelung ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand geschehen. Des weiteren fordert eurocom die Senkung der Mehrwertsteuer auf Hilfsmittel auf 7 Prozent. 

Auch die wachsende Ambulantisierung des Gesundheitssystems wird berücksichtigt. Besonders entscheidend ist eine reibungslose Übergabe aus der stationären Versorgung in die ambulante Nachsorge, einschließlich der Bereitstellung von Hilfsmitteln. Dabei muss die Wahlfreiheit der Patienten hinsichtlich des Leistungserbringers gewährleistet bleiben. Krankenhäuser sollten – ähnlich wie niedergelassene Ärzte – keine eigenen Sanitätshäuser betreiben dürfen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Aus Sicht von eurocom dürfen Hilfsmittel, die im Krankenhaus ausgegeben werden, wie beispielsweise Orthesen, nicht pauschal über die Fallpauschalen abgerechnet werden, sondern bedürfen einer separaten Vergütung. Zudem sind wichtige Aspekte zu klären, wie die nachträgliche Anpassung oder Modifikation von Hilfsmitteln sowie Fragen der Haftung, falls durch ein Hilfsmittel ein Schaden entsteht.

Neu ist das Thema nicht: 

Wir haben unter anderem bereits im November 2023 (!)  über die unterschiedlichen Positionen und Forderungen berichtet. Der BVmed hatte im Februar letzten Jahres ein umfangreiches Whitepaper nachgelegt.

Warum nun der Vorstoß von eurocom? 

Wegen des Ampel-Aus. Denn jetzt, vor der Bundestagwahl, ist der richtige Zeitpunkt, um diesen wichtigen Themen Gehör zu verleihen. Außerdem bietet eurocom einfach in weiten Teilen andere Perspektiven als das bislang vorliegende Material.

Reinlesen lohnt sich. Das gesamte Forderungspapier finden Sie hier: