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Mehrkosten bei Hilfsmitteln: Was der neue GKV-Bericht zeigt (und was er offenlässt)

Gut 32 Millionen Hilfsmittelversorgungen hat der GKV-Spitzenverband für das Jahr 2025 ausgewertet. Das Ergebnis: In 77,7 Prozent der Fälle mussten Versicherte keine Mehrkosten tragen. Bei rund 7,1 Millionen Versorgungen, also 22,3 Prozent, fiel dagegen eine zusätzliche Zahlung an. Insgesamt kamen so rund 1,13 Milliarden Euro zusammen.

Klar, 1,13 Milliarden Euro sind eine Menge Geld. Zum Vergleich: 2025 gaben die gesetzlichen Krankenkassen rund 12,2 Milliarden Euro für Hilfsmittel aus. Die Mehrkosten, die Versicherte aus eigener Tasche zahlen, entsprechen damit einer Größenordnung von rund neun Prozent der GKV-Hilfsmittelausgaben.

Dennoch hat der inzwischen achte Mehrkostenbericht seine Tücken. Schauen wir uns die Sache einmal genauer an.

Die Mehrkosten konzentrieren sich auf wenige Produktgruppen

Eine Zahl aus dem Bericht fällt besonders auf: Rund 96 Prozent aller Mehrkostenfälle entfallen auf gerade einmal acht der insgesamt 39 Produktgruppen. Dazu gehören unter anderem Einlagen, Gehhilfen, Hörhilfen, Inkontinenzhilfen, Kompressionsversorgungen sowie Orthesen und Schienen.

Bei Einlagen beispielsweise lag der Anteil der Versorgungen mit Mehrkosten 2025 bei 54,5 Prozent. Bei Hörhilfen waren es 43 Prozent, bei Sehhilfen 43,4 Prozent. In vielen anderen Produktgruppen spielen Mehrkosten dagegen kaum eine Rolle.

Das macht deutlich: Von einem flächendeckenden Phänomen kann kaum die Rede sein. Die Mehrkosten konzentrieren sich auf bestimmte Versorgungsbereiche.

Doch damit ist die entscheidende Frage noch nicht beantwortet.

Was steckt hinter den Mehrkosten?

Hier wird der Bericht vage. Die Abrechnungsdaten können nicht zeigen, warum sich Versicherte für eine Versorgung mit Mehrkosten entschieden haben. Ob Komfort, Alltagstauglichkeit, Ästhetik, berufliche Anforderungen oder individuelle Lebensumstände eine Rolle spielen, lässt sich daraus nicht ablesen. Ebenso wenig lässt sich feststellen, ob eine Mehrkostenversorgung im Einzelfall sachlich gerechtfertigt oder vermeidbar war.

Das ist auch dem GKV-Spitzenverband klar. Um diese Datenlücke zu schließen, hatte er bereits nach dem vorherigen Bericht eine gesetzliche Meldepflicht für die Gründe von Mehrkosten gefordert. Nur wenn bekannt sei, warum Versicherte von der mehrkostenfreien Versorgung abweichen, könne besser beurteilt werden, ob es sich tatsächlich um eine bewusste Entscheidung für eine höherwertige Versorgung handelt.

Die Branche sieht das kritisch.

Nicht nur die Meldepflicht, sondern insgesamt die Methodik und die Sinnhaftigkeit.

Der BIV-OT etwa fordert, nicht nur Versicherte und Leistungserbringer zu betrachten, sondern auch die Vertragsgestaltung der Krankenkassen sowie Qualität und Verfügbarkeit der mehrkostenfreien Regelversorgung einzubeziehen. Denn auch diese Rahmenbedingungen beeinflussen, welche Versorgung vor Ort tatsächlich angeboten werden kann.

Eurocom verweist zudem auf die wirtschaftliche Entwicklung: Bei bestimmten Produkten stehen unveränderten Festbeträgen seit Jahren steigende Kosten für Energie, Personal, Logistik und andere Faktoren gegenüber.

Der BVMed warnt ebenfalls vor einem wachsenden Abstand zwischen tatsächlichen Kosten und Vergütungen.

RehaVital geht noch weiter und fordert, die jährliche Mehrkostenberichtspflicht ganz abzuschaffen. Aus Sicht der Verbundgruppe liefern die Berichte keine belastbare Ursachenanalyse, verursachen aber zusätzlichen Aufwand.

Die Ansätze zeigen:

Eigentlich sind ganz andere Aspekte wichtig. Nämlich:

Sind die 1,13 Milliarden Zuzahlung ein Hinweis auf ein Versorgungsproblem?

Oder weisen sie vor allem darauf hin, dass Versicherte sich in bestimmten Produktgruppen bewusst für eine höherwertige Versorgung entscheiden? Und wenn ja, woran liegt das?

Was haben die Sanitätshäuser damit zu tun?

Eine ganze Menge. Schon heute müssen sie als Leistungserbringer zunächst eine mehrkostenfreie Versorgung anbieten und Versicherte über ihren Anspruch informieren. Entscheiden sich diese anschließend für eine höherwertige Versorgung, werden die entsprechenden Mehrkosten dokumentiert und abgerechnet.

Kommt nun zusätzlich eine gesetzliche Pflicht hinzu, den Grund für die Mehrkosten zu erfassen und zu melden, entsteht ein weiterer administrativer Schritt mit mehreren Prozessen: Informationen einholen, dokumentieren, gegebenenfalls kategorisieren und an die Krankenkasse übermitteln. Bei vielen Versorgungen summiert sich das schnell zu einem relevanten Aufwand.

Zunächst einmal entsteht dadurch mehr Bürokratie. Aber wird so auch die gewünschte Transparenz erzielt?

Im Moment scheint die Katze sich in den Schwanz zu beißen. Die Krankenkassen wollen mehr Informationen. Die Branche warnt davor, die Antwort allein in zusätzlichen Dokumentationspflichten zu suchen.

Für Sanitätshäuser wäre es eine echte Entlastung, wenn pauschale Nachweispflichten wegfallen und durch gezieltere, aussagekräftige Verfahren ersetzt würden. Weniger Dokumentation bedeutet weniger Verwaltungsaufwand und damit mehr Zeit für das, worum es eigentlich gehen sollte: Beratung und Versorgung.

Neue Nachweise sollten nicht zum Selbstzweck werden. Sie sollten einen tatsächlichen Erkenntnisgewinn bringen und nicht einfach den Verwaltungsaufwand erhöhen. Denn Bürokratie ist kein Qualitätsmerkmal einer guten Hilfsmittelversorgung.

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